Mustafa Üstün – Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung bei schweren Delikten
Rechtsanwalt Üstün verteidigt erfolgreich u. a. in folgenden Fällen:
Tötungsdelikte
- Mord (§ 211 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Körperverletzungsdelikte
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Sexualdelikte
- Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB)
- Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
Wirtschaftskriminalität
- Betrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Korruption (§ 299 StGB)
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Eigentums- und Vermögensdelikte
- Raub (§§ 249 ff. StGB)
- Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
- Hehlerei (§ 259 StGB)
Betäubungsmitteldelikte
- Unerlaubter Anbau, Herstellung und Handel (§ 29 BtMG)
- Bandenmäßige Begehung (§ 30 BtMG)
- mit sich Führen einer Waffen (§ 30a BtMG)
Fachanwalt für Strafrecht
Weshalb sich eine erstklassige Strafverteidigung bezahlt macht
Fehler vermeiden
Bei der Strafverteidigung haben Sie keine zweite Chance. Werden hier Fehler gemacht, müssen Sie die ausbaden.
Schätzt Ihr Strafverteidiger die Situation falsch ein oder nutzt er aussichtsreiche Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung nicht, lässt sich das in aller Regel nicht mehr korrigieren. Und selbst wenn dies doch einmal gelingen sollte und die Berufung oder Revision erfolgreich ist, bedeutet das für Sie eine unnötige Verlängerung der quälenden Zeit der Ungewissheit – mitunter auch der Haft.
Ein erfahrener und spezialisierter Strafverteidiger schöpft alle Möglichkeiten für eine erfolgreiche Strafverteidigung aus und garantiert ein optimales Ergebnis im Sinne seiner Mandanten.
Schnell und richtig reagieren
Wer ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät, erfährt enorme Einschränkungen und Zumutungen: Hausdurchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Ausforschung intimster Lebensbereiche u.v.m.
Das alles hat in einem strikten rechtsstaatlichen Rahmen zu erfolgen. Demzufolge stellt das Strafverfahrensrecht dem Strafverteidiger eine Vielfalt an rechtlichen Mitteln zur Verfügung, um auf das Verfahren einzuwirken.
Um den Interessen seines Mandanten bestmöglich zu dienen, muss das richtige Instrument im richtigen Moment in der richtigen Art und Weise eingesetzt werden. Das kann ein auf die Strafverteidigung spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht am besten.
Existenz sichern
Bei Verbrechen und schweren Straftaten drohen lange Haftstrafen. Und schon die im Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführten Maßnahmen sind für den Betroffenen existenzgefährdend oder gar existenzvernichtend.
Wenn Sie in Untersuchungshaft geraten, ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder bei Selbständigen die Insolvenz oft unvermeidlich. Auch die Beschlagnahme Ihres PCs kann Sie Handlungsunfähig machen, ebenso die Sperre Ihres Bankkontos.
Ein sorgfältig arbeitender und erfahrener Verteidiger hat diese negativen Folgen immer im Blick und unternimmt alles, um Ihre Existenz zu schützen.
Strafverteidiger aus Leidenschaft
Mustafa Üstün ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich als Fachanwalt für Strafrecht ganz auf die Strafverteidigung bei Verbrechen und anderer schweren Straftaten spezialisiert.
Von seiner Kanzlei in Frankfurt am Main aus betreut er Mandanten im Großraum Frankfurt und weit darüber hinaus.
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